Kampf für das Gastgewerbe in Zeiten von Corona
- Verhinderung der Bettensteuer in München und ganz Bayern durch Anpassung im Kommunalabgabengesetz
- Keine Homeofficepflicht in der Arbeitsschutzverordnung
- Beibehaltung ermäßigter Biersteuersätze
- Geplante Sonderregelung für das Gastgewerbe für einen vereinfachten Zuzug von Arbeitskräften aus dem Ausland
- Öffnung von Schankwirtschaften unter denselben Auflagen wie die Speisegastronomie
- Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2G plus; sonst keine Beschränkungen und Auflagen; insb. keine Maske und keine Gästeregistrierung
- Freiwilliges 2G plus im Gastgewerbe, dafür keinerlei weitere Beschränkungen und Auflagen (Tanz, Musik, Maske analog Disko), insb. für geschlossene Veranstaltungen und Tagungen/Kongresse.
- Tagungen ohne Kapazitätsgrenze zulassen, um Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen (ggf. über freiwilliges 2G plus)
- Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit bis Juni 2022
- Corona-Hotspotregeln werden ausgesetzt - keine regionalen Lockdowns ab einer Inzidenz von 1.000
- 2G plus in der Gastronomie verhindert (Ausnahmeregelung für Bayern trotz MPK Beschluss)
- Aussetzen der Sperrstunde an Silvester 2021 erwirkt
- Verlängerung und Anhebung der Ausnahmeregelung von 2G im Gastgewerbe zugunsten minderjähriger Schüler
- Gleichstellung des touristischen Busverkehrs mit dem ÖPNV mit der 3G Plus-Regel (Wegfall Kapazitätsbegrenzung und 3G statt 2G plus)
- Absenkung der Nutzungsvorgaben für Seilbahnen von 2G plus auf 2G wie im Gastgewerbe
- Verhinderung der Förderschädlichkeit bei freiwilligen Betriebsschließung
- Verlängerung des Kurzarbeitergeldes zu erhöhten Leistungssätzen
- Soforthilfen 2020 von Bayern und Bund
- Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen ab 01.07.20 und Verlängerung bis 31.12.22
- Kurzarbeitergeld-Regelung für Gastgewerbe – Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge zu 100% und Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie Einschluss von Auszubildenden
- Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld & Verlängerung der Sonderregeln bis 30.09.21
- November- und Dezemberhilfen – 75 % Umsatzentschädigungen
- November- und Dezemberhilfe für Mischbetriebe wie Brauereigasthöfe oder Autobahnraststätten
- erweiterte November- und Dezemberhilfe für große Unternehmen in Form der Schadensregulierung
- Verbesserte Überbrückungshilfen (Kreis der Antragsberechtigten erweitert, Wegfall der Mitarbeitergrenze, Erhöhung der monatlichen Maximalbeiträge, Abschlagszahlungen und Beihilfegrenzen)
- Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III durch Anhebung der monatlichen Zuschüsse von 50.000 auf 1,5 bzw. 3 Mio Euro; Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 20 % der Fixkosten; Investitionen in Hygiene und Digitalisierung; Kostenerstattung zu 100 % u.v.m.
- Heraufsetzung Beihilfeobergrenzen bei der EU für Kleinbeihilfen von 0,8 auf 1,8 Mio. Euro
- Anhebung Obergrenze Fixkostenzuschuss von 3 auf 10 Mio. Euro
- Einführung von Härtefallhilfen
- finanzielle Unterstützung für Ausbildungsbetriebe
- Klarstellung im Miet- und Pachtrecht, dass Pandemie eine erhebliche Störung der Geschäftsgrundlage ist
- Öffnungsmöglichkeit durch Ausarbeitung der Rahmen-Hygienekonzepte Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungen – Maßstab "so wenig wie möglich, so viel wie nötig" umgesetzt (keine Belegungsgrenze in Hotellerie, kein Mindestabstand am Tisch gemäß jeweils geltender Kontaktbeschränkungen)
- Corona-Praxis-Checks für Gastronomie, Hotellerie, Außerhausverkauf, Biergärten, Clubs, Tagungen, Veranstaltungen, Wellnessbereiche, Betriebs- und Schulkantinen
- Öffnung der Beherbergungsbetriebe nach zweitem Lockdown mit allen Dienstleistungsangeboten
- keine Dokumentationspflichten beim Testerfordernis in Beherbergungsbetrieben
- Abwehr eines Verbots von Trennwänden zur Unterschreitung des Mindestabstandes
- Zahlreiche Gerichtsentscheidungen begleitet (Beherbergungsverbot außer Vollzug gesetzt, Wellness-Verbot gekippt, Sperrstunde gekippt)
- Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz wegen fehlender Entschädigungsregelung
- Verlängerung Aussetzung Insolvenzanzeigepflicht (April, September, Januar, April)
- Stundungsregelungen Für DEHOGA-Mitgliedsbeiträge, Steuern, Sozialabgaben und für BGN-Mitgliedsbeiträge
- Verlängerung der Stundungsmöglichkeit von Sozialversicherungsbeiträgen
- GEMA-Corona-Gutschriften
- Freistellung von Rundfunkgebühren während der Schließungstage
- Ausweritung des steuerlichen Verlustrücktrags von 1 auf 5 Mio., bei Doppelveranlagung auf bis zu 10 Mio. Euro
- Berücksichtigung bei Modellprojekten zur Durchimpfung über Betriebsärzte
- Impfpriorität 3 für alle gastgewerblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Möglichkeit von Selbsteststationen mit Ausstellung anerkannter Zertifikate
- Verlängerung der Förderung der Blitzlichtberatungen
- Tägliche Schnell- oder Selbsttestung für ungeimpfte Mitarbeiter als Alternative zu zweimal wöchentlichen teuren PCR-Tests
- Beherbergung von ungeimpften Geschäftsreisenden durch PCR-Test bei 2G-Auflage