Der DEHOGA Bayern unterstützt Sie beratend bei der Erlaubnis und Anzeige zur Führung einer Gaststätte beim Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der die Gaststätte betrieben werden soll. ​

Diese Voraussetzungen für eine Konzession müssen erfüllt werden.​

​Bitte wenden Sie sich an Ihre DEHOGA Bayern Bezirksgeschäftsstelle: ​