Gute Ausbildung spricht sich rum!

Holen Sie sich hier Tipps zum Schnupperpraktikum – der erste Schritt zu Ihrem nächsten Azubi!

Tragen Sie sich gleich in unseren Praktikums- und Ausbildungspool ein!

Unbegleitete jugendliche Flüchtlinge, Asylbewerber und Flüchtlinge

Nachstehendes Merkblatt für die Einstellung von Flüchtlingen als Auszubildende oder Arbeitskräfte ist mit der Arbeitsagentur, dem Bayerischen Kultusministerium sowie den zuständigen Flüchtlingsstellen abgestimmt. Am Ende des Merkblattes finden Sie die Adressen der so genannten „Bleiberechtsnetzwerke“, die Sie bayernweit  unterstützen, falls es zu Problemen bezüglich der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis kommen sollte.

Ausbildung für Asylbewerber und Flüchtlinge in Bayern

Praktikum für Asylbewerber und Flüchtlinge

Seit September 2013 bietet das Bayerische Kultusministerium jungen Asylbewerbern und Flüchtlingen an bayerischen Berufsschulen in derzeit 190 Klassen – Tendenz steigend - Deutsch-Unterricht und Berufsvorbereitung an. Es besteht die Möglichkeit, auf Ihre Berufsschule zuzugehen, um leistungsstarken engagierten Flüchtlingen Schnupperpraktika mit dem Ziel einer Ausbildung in Ihrem Betrieb anzubieten.

Liste der Berufsschulen mit Flüchtlingsklassen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben gemeinsam eine neue Informationsbroschüre mit dem Titel „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ entwickelt.

Die Broschüre zeigt Betrieben in stark komprimierter Weise, wie sie vorgehen müssen, wenn sie Geflüchtete beschäftigen wollen und welche Unterstützungsmöglichkeiten die BA bietet. Für Betriebe, die zu einzelnen Fragen etwas mehr in die Tiefe gehen müssen, ist darüber hinaus folgender Link auf die FAQ’s des BAMF empfohlen:

http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluechtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html

Bei der konkreten Einstellung eines Flüchtlings ist außer BA und BAMF vor allem die örtliche Ausländerbehörde der erste Ansprechpartner.