EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen

Neue Entwürfe sollen die Berichtspflichten spürbar entschlacken und kleinere Unternehmen in der Lieferkette besser schützen.

Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2026 überarbeitete Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie des freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Der bislang als „VSME“ bekannte Standard wird künftig als „VS“ („Voluntary Standard“) geführt. Hintergrund der Überarbeitung sind insbesondere die „Omnibus“-Anpassungen auf EU-Ebene sowie die neuen Regelungen zum sogenannten „Value Chain Cap“. Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass große berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Unternehmen innerhalb ihrer Lieferkette künftig nur noch begrenzte Nachhaltigkeitsinformationen anfordern dürfen.

Sowohl bei den verpflichtenden ESRS als auch beim freiwilligen VS liegt der Fokus nach Darstellung der Kommission auf Vereinfachung, Proportionalität und einer spürbaren Entlastung der Unternehmen. Parallel zur Veröffentlichung hat die Kommission öffentliche Konsultationen zu beiden Standardentwürfen gestartet. Unternehmen und Verbände können noch bis zum 3. Juni 2026 Stellungnahmen einreichen. Die grundlegenden Änderungen hat der Hotelverband Deutschland (IHA) auf seiner Website zusammengefasst.