Exklusiv als Mitglied: Die betriebliche Rechtsschutzversicherung

Seit dem 1. Januar 2022 sind Sie als Mitglied des DEHOGA Bayern e.V.  automatisch rechtsschutzversichert. Ihr Versicherungsschutz besteht aus dem Unternehmer-Rechtsschutz (Baustein A), dem Spezial-Straf-Rechtsschutz (Baustein S) und dem Gewerberaum-Rechtsschutz (Baustein G). Diese drei Bausteine decken die wichtigsten Bereiche Ihres unternehmerischen Risikos auch als Arbeitgeber ab. Der neue inkludierte Rechtsschutz-Gruppenvertrag ergänzt ideal die rechtliche Beratung Ihres Verbandes, die Sie natürlich weiterhin im gewohnten Umfang in Anspruch nehmen können.

Zusätzlich können Sie die Rechtsschutzversicherung über den zwischen dem DEHOGA Bayern e.V. und der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG abgeschlossenen Rahmenvertrag individuell um weitere Bausteine ergänzen.

Hierfür können Sie sich gerne an einen Vertriebspartner der Versicherungskammer Bayern wenden. Diesen finden Sie hier.

Diese neue Verbandsdienstleistung ist ein optimales Angebot als Ergänzung zu der bereits bestehenden kostenfreien DEHOGA-Rechtsberatung.

Flyer zum DEHOGA-Rechtsschutz - Alles auf einen Blick!
Web-Sprechstunde zum DEHOGA-Rechtsschutz

 

Was ist versichert?

Versichert sind der Unternehmer-Rechtsschutz (Baustein A), der Spezial-Straf-Rechtsschutz (Baustein S) und der Gewerberaum-Rechtsschutz (Baustein G). Diese drei Bausteine decken die wichtigsten Bereiche des unternehmerischen Risikos ab.

Kann ich weitere Rechtsgebiete versichern?

Sie können den Verkehrs-Rechtsschutz (Baustein V) zur Absicherung Ihrer gewerblichen Fahrzeuge und zur Absicherung Ihrer gewerblichen Verträge den Firmenvertrags-Rechtsschutz oder den Firmenvertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte zusätzlich absichern. Ihren privaten Bereich können Sie selbstverständlich auch mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung abdecken.

Baustein V:

VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ

PRIVAT-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

 

 
  • Rechtsschutz für telefonische Erstberatung
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
 
 
  • Privat-,
  • Verkehrs-,
  • Haus- und Wohnungs- und
  • Berufs-Rechtsschutz

Was ist nicht versicherbar?

Um die Prämie der Rechtsschutzversicherung für alle Kunden bezahlbar zu halten, sind einige Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die betrifft z.B. Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften oder auch Streitigkeiten rund um das Urheberrecht. Alle Ausschlüsse finden Sie in den AGBs der ÖRAG.

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für das Unternehmen, den Inhaber und in vielen Bereichen auch für die Mitarbeiter selbst.

Ab wann gibt es die betriebliche Rechtsschutzversicherung für DEHOGA Bayern-Mitglieder?

Die betriebliche Rechtsschutzversicherung gilt seit dem 1. Januar 2022. Mitglieder des DEHOGA Bayern e.V. sind automatisch durch ihre Mitgliedschaft rechtsschutzversichert.

Was kostet der Rechtschutz?

Der Rechtsschutz ist im Mitgliedsbeitrag inkludiert. Die Ergänzungsdeckungen werden als Einzelverträge von den Mitgliedern abgeschlossen und ergänzen die Gruppenvertragslösung optimal.

Wen rufe ich an, wenn ich Hilfe brauche?

Der direkter Ansprechpartner für rechtlichen Themen werden zeitnah bekanntgegeben. Bei Fragen vorab wenden Sie sich an unsere Landesgeschäftsstelle in München unter 089 28760-0.

Welche Anwälte stehen mir zur Verfügung?

Selbstverständlich haben Sie bei Rechtsschutzleistungen die freie Anwaltswahl. Die ÖRAG empfiehlt Ihnen auf Wunsch gerne eine Kanzlei in Ihrer Nähe.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 Euro im Schadensfall. Bei Beauftragung einer von der ÖRAG empfohlenen Kanzlei ermäßigt sich die Selbstbeteiligung auf 150 Euro. Gar keine Selbstbeteiligung fällt an, wenn Ihr Fall z.B. mit einer Rechtsanwaltsberatung erledigt wird.

Wer berät mich zu meinem bestehenden Rechtsschutz?

In Bayern wird die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG Rechtsversicherungs AG durch die Versicherungskammer Bayern (VKB) vertrieben und betreut. Wenn Sie Fragen zu Ihrem bestehenden Rechtsschutz haben, Überschneidungen und Lücken erläutert bekommen wollen, können Sie sich an einen Vertriebspartner der VKB in Ihrer Region wenden. Einen VKB-Vertriebspartner vor Ort finden Sie hier. 

Wer berät mich zu den weiteren Rechtsgebieten?

In Bayern wird die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG Rechtsversicherungs AG durch die Versicherungskammer Bayern (VKB) vertrieben und betreut. Wenn Sie Fragen zu weiteren Rechtsgebieten haben, können Sie sich an  einen Vertriebspartner der VKB in Ihrer Region wenden. Einen VKB-Vertriebspartner vor Ort finden Sie hier.


FAQs

Neben der DEHOGA-Rechtsberatung, die Sie kostenfrei jederzeit in Anspruch nehmen können, werden Sie ab dem 1. Januar 2022 automatisch rechtsschutzversichert sein. Durch den Gruppenvertrag können erheblich günstigere Konditionen erreicht werden. Dies schafft einen tatsächlich geldwerten Vorteil der Mitgliedschaft im DEHOGA Bayern e.V.

  • Kosten eines Rechtsanwalts gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • im Spezial-Straf-Rechtsschutz werden auch Honorarvereinbarungen mit einem Rechtsanwalt übernommen
  • Gerichtskosten
  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden
  • Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
  • Zwangsvollstreckungskosten (z.B. Gerichtsvollzieher)
  • Versicherungssumme: unbegrenzt

Der Telefon-Rechtsschutz ist ein zusätzlicher Service in einem versicherten Rechtsschutzfall. Sie müssen zur Klärung Ihres Anliegens nicht einen Termin in der Kanzlei des Rechtsanwaltes vereinbaren und dann dorthin fahren, sondern können Ihre Frage ganz unkompliziert am Telefon klären. 

Der Rechtsschutz-Gruppenvertrag deckt ab dem 01.01.2022 die wichtigsten Bereiche Ihres gewerblichen Risikos ab: Den Unternehmer-Rechtsschutz, den Spezial-Straf-Rechtsschutz und den Gewerberaum-Rechtsschutz. Diese Bereiche sind dann automatisch in Ihrer Mitgliedschaft enthalten. Sie können weitere Bereiche absichern: Den Verkehrs-Rechtschutz für Firmen-Fahrzeuge, den Hilfsgeschäfte- und Vertrags-Rechtsschutz für Ihr Unternehmen und natürlich die Absicherung für Ihren privaten Bereich. Alle diese zusätzlichen Bausteine können Sie zu Sonderkonditionen abschließen, die wir Ihnen demnächst auf der Website mitteilen werden.

Entsprechend des nunmehr ausgehandelten Gruppenvertrages zwischen dem DEHOGA Bayern e.V. und der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG können Mitglieder ihre eigenständig abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen mit dritten Anbietern überprüfen und die entsprechenden Jahresprämien gegebenenfalls erheblich senken.

Da Sie als Einzelmitglied nicht Vertragspartner mit dem Rechtsschutzversicherungspartner des Verbandes werden, können Sie ihre bestehende betriebliche Rechtsschutzversicherung natürlich auch behalten und insbesondere prüfen, welche Bereiche kostengünstig zusätzlich abzusichern sind und wo Sie Sparpotential haben werden.

Sollten Sie schon eine Rechtsschutzversicherung der ÖRAG über die VKB haben, so werden Sie Ihren dort laufenden Vertrag umgehend an den Gruppenvertrag anpassen und somit eine große Prämienersparnis erzielen können.

Sie müssen bestehende Verträge nicht kündigen! Für weiterführende Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns in der Landesgeschäftsstelle in München oder mit den Beratern der VKB auf. Eine Liste der Regionalvertretungen werden wir hier zeitnah für Sie einstellen.

Bei einem Rahmenvertrag wird zwischen dem einzelnen Mitglied und dem Rechtsschutzversicherer ein eigenes Vertragsverhältnis begründet. Im Gegensatz dazu ist bei einem Gruppenvertrag der Vertragspartner ausschließlich der Verband mit der Gesamtheit seiner Mitglieder selbst. Auf diesem Wege können auf der Kostenseite erheblich günstigere Konditionen erreicht werden. Es handelt sich um eine gemeinsame Leistung der Solidargemeinschaft im DEHOGA Bayern e.V.

Unser Forderungsservice – der kostenfrei in dem Gruppenvertrag enthalten ist – greift grundsätzlich nur für die Forderungsbeitreibung im Inland. Eine Beitreibung mit Auslandsbezug ist nach gesonderter Absprache möglich.

Diese Streitigkeiten sind in dem Gruppenvertrag nicht abgedeckt. Sie können solche Themen aber über die Zusatzdeckung des Firmenvertrags-Rechtsschutzes absichern. Lassen Sie sich dazu gerne von den Beratern der Versicherungskammer Bayern beraten.

Auch hier dürfte es sich um eine Streitigkeit handeln, die man über den zusätzlichen Firmenvertrags-Rechtsschutz absichern kann.

Ja! Prüfen Sie Ihr Rechtsschutzversicherungspaket. Für die Bestandteile, die der DEHOGA-Gruppenvertrag nicht decken wird, soll es eine Rahmenvertragsvereinbarung für Mitglieder geben, so dass Sie auch hier in den Genuss besonders günstiger Verbandskonditionen kommen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit den Beratern der VKB auf. Eine Liste der Regionalvertretungen werden wir hier zeitnah für Sie einstellen.

Ja! Der DEHOGA Bayern e.V. hat mit seinem Versicherungspartner eine Vereinbarung für solche Altverträge verhandelt. Die ÖRAG bietet auch für den Vertrags-Rechtsschutz eine Lösung als Ergänzungsdeckung an. Fragen Sie in diesem Fall einfach in der Landegeschäftsstelle des DEHOGA Bayern e.V. nach.

In dem mit der ÖRAG ausgehandelten Modell ist vorgesehen, dass sämtliche Fälle und Anfragen seitens der Mitglieder direkt über die Landesgeschäftsstelle des Verbandes an den Rechtsschutzversicherungspartner gemeldet werden. Somit ist der DEHOGA Bayern e.V. Ihr erster Ansprechpartner, angefangen bei der Rechtsberatung bis hin zur Abwicklung des Rechtsschutzfalles. Der DEHOGA Bayern e.V. kümmert sich also persönlich um Ihr Anliegen und hilft Ihnen bei der Problemlösung.

Selbstverständlich bleibt der DEHOGA Bayern e.V. auch zukünftig Ihr erster Ansprechpartner, angefangen bei der Rechtsberatung bis hin zur Abwicklung des Rechtsschutzfalles.

Nein, einzelne versicherte Mitglieder verlieren auch bei ungünstigem Schadensverlauf nicht ihren Versicherungsschutz, da der Verband der Versicherungsnehmer ist. Das ist neben dem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis der zweite entscheidende Grund für den Gruppenvertrag.

Leider können wir Ihnen die Ersparnis nicht genau berechnen, da die Prämie immer von der Anzahl der Mitarbeiter und den versicherten Bausteinen anhängt. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrem Berater der Versicherungskammer Bayern beraten. Er wird Ihnen die Ersparnis genau berechnen können.

Ja, die Landesverbände Hessen (seit 2015) und Rheinland-Pfalz seit (2020) haben über die ÖRAG Gruppenversicherungsverträge für Ihre Mitglieder abgeschlossen. Sowohl die Mitglieder wie auch die Verbände berichten von äußerst positiven Erfahrungen.

  • Keine Wartezeit für DEHOGA-Mitgliedsbetriebe

  • Drei Monate Wartezeit im Arbeits- und Verwaltungs- Rechtsschutz sowie im Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz für DEHOGA-Neumitglieder ab dem 02.01.2022

 Immer Wartezeitverzicht bei nahtloser Rechtsschutz- Vorversicherung des Mitglieds.

Im wesentlichen beruht die Beitragsanpassung auf der Rechtsschutzabsicherung. Daneben gibt es einen geringfügen Teil an Erhöhung, der dem deutlich gestiegenen Informations- und Beratungsaufwand sowie den damit verbundenen technischen Maßnahmen geschuldet ist. Der künftige Verwaltungsaufwand für die Schadensbearbeitung ist dabei berücksichtigt. Im Gegenzug wurde auf die satzungsgemäße Beitragsanpassung nach Verbraucherpreisindex im nächsten Jahr verzichtet.

Die Ermittlung der Beschäftigtenzahl berechnet sich wie folgt:

1 Mitarbeiter entspricht:

4 Heimarbeitern oder 
2 Saisonarbeitern oder
4 pauschalbesteuerten Beschäftigten oder
2 Auszubildenden oder
2 Teilzeitbeschäftigten 

Mitarbeiter in Mutterschutz bzw. Elternzeit und in der Freizeitphase der Altersteilzeit sind als Vollzeitmitarbeiter zu zählen. Als Teilzeitmitarbeiter gilt jeder Mitarbeiter bis zu einer Arbeitszeit von 50 % (auch Aushilfen, falls nicht pauschal besteuert). Der Inhaber des Betriebes sowie mitarbeitende Angehörige werden nicht als Mitarbeiter gezählt. Mitarbeiter im Homeoffice/Mobile Working etc. zählen wie Mitarbeiter am Firmenstandort. Leiharbeitskräfte (z-B. über Zeitarbeitsfirmen) werden nicht berücksichtigt. 

Grundsätzlich ist eine teilweise Absicherung des privaten Bereiches über eine Ausschnittsdeckung von PVHB und PVHB PLUS möglich.

Allerdings wird es sich in den meisten Fällen für den Kunden nicht lohnen einzelne Bausteine auszuschließen, da die Vollkombination im Rahmenvertrag für den privaten Bereich außerordentlich günstig kalkuliert ist.

In vielen Fällen würde es gar keine Einsparung geben.

Am besten besprechen Sie das bei Bedarf mit den Beratern der vkb.


Praxisbeispiele

Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit, dass sie einen lange zurückliegenden Hygiene-Prüfbericht Ihres Betriebes aufgrund der Anfrage eines Kunden an die Plattform „Topf Secret“ übermitteln will. Der Prüfbericht von damals listet einen marginalen Verstoß Ihres Betriebes gegen die damals geltenden Hygieneregeln auf. Diesen Verstoß haben Sie damals umgehend beseitigt und tragen nun dafür Sorge, dass sich der Verstoß nicht wiederholen kann. Um die Weitergabe dieses - längst überholten - Prüfberichtes zu verhindern, möchten Sie vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Behörde im Eilverfahren und im Klageverfahren vorgehen, um darauffolgende Negativberichte zu verhindern.

Kostenrisiko:

  • 1.500 Euro für das Eilverfahren (Streitwert 2.500 Euro) und
  • 2.200 Euro für das Klageverfahren (Streitwert 5.000 Euro)

Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung verlangt von Ihnen, den Impf- beziehungsweise Teststatus Ihrer Gäste zu kontrollieren. Aufgrund eines anonymen Hinweises wird Ihnen vorgeworfen, die Pflichten nicht ausreichend erfüllt zu haben. Die zuständige Behörde fordert Sie daraufhin ohne weitere Überprüfung mit Bescheid auf, diese Pflichten zukünftig genauestens zu erfüllen und droht Ihnen bei einem weiteren Verstoß die vorübergehende Schließung Ihres Betriebes an. Gegen diese Verfügung und die Schließungsandrohung möchten Sie sich im Eilverfahren und im Klageverfahren wehren, da die Vorwürfe unberechtigt sind.

Kostenrisiko:

  • 3.900 Euro für das Eilverfahren und
  • 3.900 Euro für das Klageverfahren (Streitwert jeweils 10.000 Euro).