(Nürnberg) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt ausdrücklich die Verabschiedung des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes. Es schafft einen klaren und verlässlichen Rechtsrahmen für Sonderöffnungszeiten und bietet den Kommunen damit neue Möglichkeiten, ihre Innenstädte zu beleben und die wirtschaftliche Basis des stationären Handels sowie der Gastronomie zu stärken.
„Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um unsere Innenstädte lebendig zu halten und den lokalen Betrieben Perspektiven zu geben“, erklärt Thomas Förster, 1. Vizepräsident des DEHOGA Bayern. „Lange Einkaufsnächte und verkaufsoffene Sonntage schaffen Synergien zwischen Handel, Gastronomie und Kultur – und genau diese Verknüpfung macht Innenstädte attraktiv und wirtschaftlich stark.“
Gerade für Nürnberg, wo viele kleine und inhabergeführte Betriebe das Rückgrat der Innenstadt bilden, sei die Nutzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten von zentraler Bedeutung. Sonderöffnungszeiten bieten hier die Chance, neue Kundengruppen zu erreichen, zusätzliche Umsätze zu generieren und Arbeitsplätze zu sichern. „Die Stadt Nürnberg sollte diese neuen, für eine Stadt so wichtigen Spielräume zügig in eine kommunale Satzung überführen, um sich auch für die Zukunft attraktiv aufzustellen“, so Förster weiter. „Nur so entsteht auch die notwendige Planungssicherheit für Handel, Gastronomie und Beschäftigte. Ein Verzicht würde Nürnberg im Wettbewerb mit anderen bayerischen Städten deutlich schwächen.“
Der DEHOGA Bayern betont einen verantwortungsvollen und ausgewogenen Umgang mit den neuen Regelungen – stets im Bewusstsein der Interessen von Beschäftigten, Betrieben und Gästen gleichermaßen. „Unser Ziel ist ein lebendiges, gastfreundliches und wirtschaftlich starkes Nürnberg. Das neue Ladenschlussgesetz liefert dafür die richtigen Impulse – jetzt gilt es, sie vor Ort konsequent zu nutzen“, betont Förster abschließend.
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