(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, Übernachtungssteuern in Bayern zu verbieten. „Damit haben alle drei zentralen Verfassungsorgane Bayerns, der Landtag als Legislative, die Staatsregierung als Exekutive und der Verfassungsgerichtshof als Judikative, gleich entschieden, dass es keine zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen geben darf. Wir danken der Bayerischen Staatsregierung für deren klare Haltung, die Voraussetzung für den entsprechenden Landtagsbeschluss gewesen ist, der jetzt auch vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als rechtens bestätigt wurde“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Unter dem Aspekt fairer Wettbewerbsbedingungen hätte eine Übernachtungssteuer das Gastgewerbe einseitig benachteiligt, weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen. Zudem sollten die Einnahmen im Falle Münchens noch nicht einmal der Branche zukommen, sondern in den allgemeinen Stadthaushalt fließen.“
DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt. Es ist nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen, im Gegenteil: Die Entlastung der Branche ist jetzt gefragt. Corona hatte das Gastgewerbe schon an den Rand des wirtschaftlich Möglichen gebracht, im Nachgang kam es dann zu einem deutlichen Lohnsprung sowie zusätzlich zu immensen Mehrbelastungen unter anderem durch enorm gestiegene Lebensmittelkosten und explodierende Energiepreise. Statt neuer Steuern ist es für das Gastgewerbe extrem wichtig, dass zum 1. Januar 2026 die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Kraft tritt. „Auch hier hat Ministerpräsident Markus Söder sein Wort gehalten und sich wie kein Zweiter für das Gastgewerbe stark gemacht“, so Geppert, „darüber hinaus benötigt die Branche ein flexibleres Arbeitszeitgesetz mit der Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit. Doch auch hier wissen wir die Bayerische Staatsregierung auf unserer Seite.“
In Bayern kommt dem Tourismus als Leitökonomie und Jobmotor eine besondere Bedeutung zu. Rund 600.000 Menschen verdienen ihr Einkommen im Tourismus. Hotellerie und Gastronomie bilden dabei das Rückgrat des Tourismus. Für 447.000 Erwerbstätige bietet die Branche im Freistaat Arbeit, das entspricht rund jedem 17. Erwerbstätigen. Darüber hinaus befindet sich nahezu jeder zehnte bayerische Ausbildungsplatz in einem Hotel oder einem Gastronomiebetrieb. Neben der großen Bedeutung der Branche als Ausbilder und Arbeitgeber, gibt es eine weitere Besonderheit: Das Gastgewerbe bietet Arbeits- und Ausbildungsplätze noch in allen Regionen Bayerns, auch in Gebieten, aus denen sich andere Industrien und Dienstleister längstens zurückgezogen haben.
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