(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern weist die Schlussfolgerungen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zur Mehrwertsteuersenkung und zur Beschäftigungssituation im Gastgewerbe entschieden zurück. Die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe bleibt aufgrund stark gestiegener Personal- und Betriebskosten sowie anhaltender Konsumzurückhaltung äußerst angespannt. Die dauerhaft sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen sind deshalb kein „Geschenk“, sondern eine zentrale Maßnahme zur Existenzsicherung der Branche. Die sieben Prozent kommen nicht nur der Gastronomie zugute, sondern der gesamten regionalen Wertschöpfungskette, wie Bäcker, Metzger, Handwerk, Handel, Brauereien und vielen mehr.
„Die Mehrwertsteuersenkung ist ausdrücklich kein staatliches Preissenkungsprogramm“, erklärt DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. „Sie soll die Gastronomie wirtschaftlich stärken und die Benachteiligung gegenüber Lieferdiensten und dem Außer-Haus-Geschäft beenden. Genau das leistet sie: Die sieben Prozent sichern Betriebe, stabilisieren Preise und erhalten Arbeitsplätze. Davon profitieren Gäste und Beschäftigte gleichermaßen.“
Auch die amtliche Begründung zum Steueränderungsgesetz ist eindeutig: Als Ziel nennt sie die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomie und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Sie stellt ausdrücklich klar, dass sowohl eine Weitergabe an die Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen möglich sind und die Entscheidung von den Marktbedingungen abhängt. Die Behauptung, das politische Ziel sei allein eine unmittelbare Preissenkung gewesen, greift deshalb zu kurz.
Eine Umfrage bei fast 700 gastgewerblichen Betrieben in Bayern zeigt ein klares Bild: Über 90 Prozent bewerten die Regelung als existenzsichernd oder sehr wichtig. 74,9 Prozent konnten dadurch ihre Preise stabil halten, 78,3 Prozent gestiegene Personal- und Lohnkosten auffangen und 52,9 Prozent bestehende Arbeitsplätze sichern. Ohne die Entlastung wären deutlich stärkere Preissteigerungen unvermeidbar gewesen.
Die von der NGG selbst vorgelegten Zahlen bestätigen zudem ein hohes Maß an Preisstabilität: 91 Prozent der untersuchten Gerichte blieben unverändert. Gleichzeitig stieg der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 um 8,4 Prozent. Die Arbeitskosten im Gastgewerbe lagen im zweiten Quartal 2026 sogar mehr als 53 Prozent über dem Niveau des ersten Quartals 2022. Dennoch erhöhte sich der durchschnittliche Preis der von der NGG untersuchten Gerichte lediglich um 0,5 Prozent.
Den Vorwurf, die Betriebe hätten die Entlastung schlicht „eingesteckt“, weist der DEHOGA Bayern entschieden zurück. Die sieben Prozent fließen nicht automatisch als zusätzlicher Gewinn in die Kassen, sondern helfen, massiv gestiegene Personal-, Waren- und Betriebskosten aufzufangen, Arbeitsplätze zu sichern, notwendige Investitionen zu ermöglichen und stärkere Preiserhöhungen zu vermeiden. Die Preisstabilität bei 91 Prozent der untersuchten Gerichte ist daher kein Beleg für ein Verpuffen der Maßnahme, sondern für ihre stabilisierende Wirkung.
Die NGG bestätigt selbst die angespannte wirtschaftliche Lage, die Konsumzurückhaltung, den Kampf vieler Betriebe um Auslastung und gestiegene Kosten. Umso widersprüchlicher ist die pauschale Behauptung, die Betriebe hätten sich die Entlastung ‚eingesteckt‘. Wer Kostensteigerungen und wirtschaftlichen Druck anerkennt, kann die notwendige Stabilisierung der Betriebe nicht zugleich als ungerechtfertigten Gewinn darstellen.
Auch den Vorwurf, Beschäftigte gingen leer aus, weist der DEHOGA Bayern zurück. Die Nominallöhne im Gastgewerbe sind zwischen 2016 und 2025 um mehr als 50 Prozent gestiegen. Seit 2024 betragen die durchschnittlichen jährlichen Tariferhöhungen in der Ecklohngruppe 5,4 Prozent. Im Juli 2026 beschäftigte die Branche rund 1,12 Millionen sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter – 1,3 Prozent mehr als im Juli 2019.
Die Aussagekraft der NGG-Beschäftigtenbefragung muss sachlich eingeordnet werden: Befragt wurden ausschließlich Mitglieder der Gewerkschaft. Zudem arbeiten 78 Prozent der Befragten in Vollzeit und 65 Prozent bereits seit mehr als zehn Jahren in der Branche. Ohne den Nachweis einer repräsentativen Stichprobe lassen sich die Ergebnisse deshalb nicht pauschal auf alle mehr als zwei Millionen Beschäftigten im Gastgewerbe übertragen.
Die Forderung nach einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit bedeutet ausdrücklich nicht mehr Arbeit. Sie ermöglicht lediglich, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit flexibler innerhalb der Woche zu verteilen.
Der DEHOGA Bayern fordert weder einen generellen Zwölf- oder 13-Stunden-Tag noch eine „Entgrenzung“ der Arbeitszeit. Die gesetzliche Wochenarbeitszeit entspricht der EU-Arbeitszeitrichtlinie und ist damit das europäische Standardmodell. Es geht allein darum, Arbeit an einzelnen Tagen bei Bedarf flexibler verteilen und an anderen Tagen entsprechend ausgleichen zu können. Zudem geht es um den Wunsch der Beschäftigten nach mehr Flexibilität. Die Gewerkschaft ignoriert die Bedürfnisse der Mitarbeitenden.
DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert betont: „Gute Löhne und attraktive Arbeitsbedingungen sind im Interesse unserer Betriebe. Sie müssen jedoch auch erwirtschaftet werden können. Wer die Steuerentlastung gegen Beschäftigte ausspielt, verkennt die wirtschaftliche Realität einer personalintensiven Branche. Sachliche Lösungen entstehen nicht durch pauschale Vorwürfe, sondern im konstruktiven Dialog. Die NGG organisiert lediglich rund 1,8 Prozent der Beschäftigten in Deutschland. Eine NGG-Mitgliederbefragung ist legitim – sie ist aber kein Stimmungsbild von 2,2 Millionen Beschäftigten.“
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