DEHOGA Bayern fordert Anpassungen beim bayerischen Feiertagsgesetz durch Lockerungen bei den stillen Tagen

Inselkammer: „Das Gastgewerbe sollte bei den stillen Tagen nicht gesondert behandelt werden.“ / Geppert: „Auch vor dem Hintergrund der langen Schließzeiten der vergangenen Pandemiejahre sind bei vielen gastgewerblichen Betrieben die Rücklagen aufgebraucht. Wir regen daher an, die derzeitige Regelung zu den stillen Feiertagen zu überdenken.“

(München) Im Vorfeld der bevorstehenden Ostertage fordert der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern eine Reform des bayerischen Feiertagsgesetzes. In Bayern gibt es neun stille Tage, an denen keine Vergnügungsveranstaltungen stattfinden dürfen, vier davon liegen allein im November. In Bars, Lokalen, Clubs und Diskotheken, die an diesen Feiertagen öffnen, gilt ein generelles Tanzverbot. Während am Gründonnerstag und Karsamstag in Bayern ein Verbot gilt, darf beispielsweise im angrenzenden Baden-Württemberg normal gefeiert werden. „Diese Ungleichbehandlung führt zu einem Disko-Tourismus in Nachbarländer wie Tschechien, Österreich aber auch in andere Bundesländer wie Sachsen, Thüringen oder eben Baden-Württemberg. Das Gastgewerbe sollte bei den stillen Tagen zudem nicht gesondert zu Sportveranstaltungen behandelt werden. Die derzeitige Regelung kommt einem Berufsverbot gleich und das nach den bitteren Monaten staatlich verordneter Schließungen gastgewerblicher Betriebe während der Corona-Pandemie“, so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer.

Der wirtschaftliche Schaden, der durch die stillen Tage insbesondere bei Clubs und Diskotheken entsteht, sei immens, so DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas GeppertGeppert: „Auch vor dem Hintergrund der langen Schließzeiten der vergangenen Pandemiejahre sind bei vielen gastgewerblichen Betrieben die Rücklagen aufgebraucht. Zudem greift die reduzierte Umsatzsteuer auf Speisen in diesen Betrieben leider nicht. Der aktuelle Betriebsvergleich zeigt einen alarmierenden Rückgang bei der getränkegeprägten Gastronomie in noch nie erlebter Intensität. So sind 2020 im Vergleich zu 2017 mehr als 29 Prozent der Betriebe weggebrochen. Fast jeder dritte Anbieter ist aus dem Markt ausgeschieden. Das ist besonders bitter, da Clubs und Diskotheken einen erheblichen Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben leisten und wesentlicher Teil gelebter Kultur sind – vor allem für junge Leuten, welche die Pandemie in ihrer Freiheit und Entwicklung mit am schlimmsten getroffen hat. Wir regen daher an, die derzeitige Regelung zu den stillen Feiertagen zu überdenken – auch als ein Signal des Entgegenkommens gegenüber Bayerns zweitwichtigster Leitökonomie, welche die letzten drei Jahre bitter leiden musste.“ „Denn“, so Geppert, „für viele musikveranstaltende Betriebe rechnet es sich nur an den umsatzstärksten Tagen, wie am Wochenende und vor Feiertagen, zu öffnen. Wenn dann von den möglichen Tagen ein staatlich verordnetes Musikverbot herrscht, wird aus stillen Tagen schnell eine tote Zeit mit verheerenden Folgen.“ Gerade für die musikveranstaltenden Betriebe, welche die Hauptleidtragenden der Maßnahmen der Pandemiebekämpfung gewesen seien, solle nun ein langfristiges Zeichen gesetzt werden.

„Ohne Wenn und Aber gibt es Feiertage, an denen man nicht rütteln darf, aber beispielsweise Allerheiligen ist nun einmal kein Trauertag“, erläutert Inselkammer. So solle jeder stille Tag in seiner tiefen Bedeutung nochmals gewissenhaft geprüft und mit Regelungen in Einklang gebracht werden, die für alle stimmig und nachvollziehbar sind.

Die Ursache für das Problem ist das Bayerische Feiertagsgesetz – das strengste in ganz Deutschland. An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt wird. Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten. Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und Karsamstag bereits um 0.00 Uhr, und endet jeweils um 24.00 Uhr.

 

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