Nun hat auch der Bundesrat dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf zum Bundestariftreuegesetz zugestimmt. Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab 50.000 Euro müssen die Auftragnehmer ihren Arbeitnehmern künftig bestimmte tarifliche Arbeitsbedingungen gewähren. Dies betrifft Lohn- und Gehaltsstrukturen, Urlaubsansprüche, Arbeitszeiten oder auch Zuschläge und Sonderzahlungen. Eine Tarifbindung ist nicht erforderlich. Das Gesetz knüpft aber an den einschlägigen Tarifvertrag der Branche an.
Trotz einiger Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren ist das Tariftreuegesetz eine Belastung für Wirtschaft und ein Angriff auf die Tarifautonomie. Gemeinsam arbeiten wir im Verbändenetzwerk an Umsetzungshilfen bzw. FAQ für betroffene Unternehmen, die wir Ihnen baldmöglichst zur Verfügung stellen.