Im Dezember 2022 hat das Bundeskabinett einen „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ beschlossen, die eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe und die Neueinführung einer vierten Staffel für Arbeitgeber, die gar keine schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigen, enthält.
Vorgesehen sind nun folgende Sätze für Betriebe, die laut Anzeigeverfahren jahresdurchschnittlich keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen:
· Arbeitgeber mit 20-39 Arbeitsplätzen: 210 € (statt wie bisher geplant 245 €)
· Arbeitgeber mit 40-59 Arbeitsplätzen: 410 € (statt wie bisher geplant 360 €)
Es bleibt bei der generellen Kritik der Arbeitgeber an der geplanten Einführung einer vierten Staffel. Dass jetzt für Arbeitgeber mit 40-59 Arbeitsplätzen sogar die Sätze im Vergleich zum Referentenentwurf nochmals erhöht wurden, ist nicht nachvollziehbar.
Der Regierungsentwurf muss nun Bundestag und Bundesrat durchlaufen, es handelt sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetzesvorhaben.