Neue Fassung der DGUV Vorschrift 2

Für Mitgliedsunternehmen der BGN tritt ab 1. Januar 2026 eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft.

Bis zum Stichtag gilt die bisherige Fassung unverändert.  

Die überarbeitete Vorschrift  konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Sie legt genau fest, wie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb umgesetzt werden soll und welche Aufgaben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) dabei übernehmen.  
Die wichtigsten Neuerungen ab dem 1. Januar 2026 umfassen folgende Bereiche:

1. Mehr Unterstützung für kleine Betriebe 
2. Beratung wird digitaler 
3. Zulassung von weiteren Berufsgruppen zur Sifa-Ausbildung
4. Qualitätssicherung durch Fortbildungsnachweis
5. Neue Betreuungsgruppen und Einsatzzeiten

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.