Mindestlohn steigt deutlich – DEHOGA Bayern warnt vor Folgen

Der Mindestlohn soll in Deutschland laut Mindestlohnkommission 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen, zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung um 70 Cent auf 14,60 Euro vorgesehen.

Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro. Dies entspricht einem Anstieg zum 1. Januar 2026 um 8,4 Prozent und zum 1. Januar 2027 um 5,0 Prozent. Insgesamt liegt damit dann der Mindestlohn 2027 um 13,9 Prozent höher als heute.


Der DEHOGA Bayern akzeptiert die Entscheidung der Mindestlohnkommission als unabhängige Instanz. Wichtig ist, dass nicht Politiker Mindestlöhne festsetzen, sondern dass sich die Sozialpartner einigen konnten, was ein wichtiges Signal pro Tarifautonomie ist. Auch ist es richtig und wichtig, dass die Kommission eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien getroffen hat und durch die Erhöhung in zwei Schritten die Belastung abgemildert und die Planbarkeit verbessert wird.


Es ist jedoch insbesondere für die gebeutelte Branche eine schmerzhafte Steigerung, die alle vor große Herausforderungen stellen wird. Denn durch die Anhebung des Mindestlohns wird das gesamte tarifliche Lohngefüge beeinflusst, was einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellt. Der DEHOGA Bayern befürchtet zudem, dass der Anstieg der Arbeitskosten dazu führen wird, dass nicht mehr jeder Betrieb jedem Talent eine berufliche Heimat wird geben können. Dies wird negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, genauso wie bereits vorangegangene Mindestlohnerhöhungen zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit in Berufen ohne Berufsausbildung geführt haben. Zugleich setzt der DEHOGA Bayern darauf, dass die Mindestlohnkommission zukünftig keine weiteren Sprünge in dieser Höhe beschließt. Eine Politisierung des Mindestlohns darf nicht wieder vorkommen, da es gerade in der international ausgerichteten Tourismusbranche der Wettbewerbsfähigkeit und somit unserem Wirtschaftsstandort schadet.


Der DEHOGA Bayern setzt auf die neue Bundesregierung, den Kostenfaktor Arbeit an anderer Stelle zu reduzieren. Denn viele Betriebe und ihre Mitarbeiter erleben derzeit multiple Krisen und stehen vor existenziellen Herausforderungen. Es braucht Entlastungen und nicht weitere Belastungen. Die Betriebe müssen gestärkt werden, um sie durch die schwierige wirtschaftliche Situation zu bringen. Denn bereits seit 2022 sind die Arbeitskosten im Gastgewerbe um 34,4 Prozent gestiegen. 2024 war in der Branche das fünfte Jahr in Folge mit realen Umsatzverlusten – minus 13,0 Prozent gegenüber 2019. Auch der Start ins neue Jahr verlief schwach. Sinkende Umsätze bei zugleich heftig steigenden Kosten: Die wirtschaftliche Belastungsgrenze für die Betriebe ist vielerorts erreicht, sie stehen mit dem Rücken zur Wand. Umso wichtiger ist, dass die im Koalitionsvertrag und im Sofortprogramm der Regierung vereinbarten Entlastungen, insbesondere die 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Essen, jetzt schnell gesetzlich umgesetzt werden.