Die ordnungsgemäße und fristgerechte Meldung öffentlicher Musiknutzungen ist Grundvoraussetzung für eine korrekte Abrechnung mit der GEMA und für den Erhalt des Gesamtvertragsrabatts von 20 Prozent für DEHOGA Bayern-Mitglieder.
Um Sie bestmöglich zu unterstützen, haben wir das Merkblatt „Musik & GEMA-Meldungen 2026 - Was Gastgeber wissen und erledigen müssen“ für Sie erstellt, das die wichtigsten To-dos zusammenfasst.
Das Merkblatt ist für DEHOGA Bayern-Mitglieder kostenfrei und steht hier im DEHOGA-Shop zum Download zur Verfügung.