Zum Thema Insolvenzen haben wir ein aktuelles Merkblatt erarbeitet, das Sie ab sofort hier im DEHOGA Shop – als DEHOGA Bayern-Mitglied kostenlos – herunterladen können.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollten die Betriebe ihre finanzielle Situation ständig im Blick behalten. Wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, muss unter Umständen ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Das Insolvenzverfahren ist gesetzlich klar geregelt.
Wer trotz Vorliegens eines Insolvenzgrundes keinen Insolvenzantrag stellt (Insolvenzverschleppung), muss neben der Haftung auch mit Gefängnisstrafen rechnen. Die Firmeninsolvenz (Regelinsolvenz) gilt für Unternehmer und Selbständige.