Erfolg für DEHOGA Bayern: Lärmschutz und Public Viewing

Pünktlich zur Fußball WM gibt es eine neue Public-Viewing-Verordnung. Sie erlaubt Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballschauen auch nach 22 Uhr möglich ist.

Auch bei der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft in Kanada, Mexiko und den USA sollen Fans in Deutschland die Spiele bei Übertragungen im Freien gemeinsam verfolgen können. Das Bundeskabinett beschloss dazu die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Public-Viewing-Verordnung. Angesichts der Zeitverschiebung werden viele Spiele erst um 22 Uhr unserer Zeit, andere sogar erst um Mitternacht oder 3 Uhr morgens angepfiffen. Die Public-Viewing-Verordnung erlaubt Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballschauen auch nach 22.00 Uhr von den Städten und Gemeinden zugelassen werden kann.

Das ist auch eine gute Nachricht für viele Gastronomen und ihre Gäste. Der DEHOGA Bayern hatte sich ausdrücklich für eine solche „Public-Viewing-Verordnung“ eingesetzt. Denn nichts geht über das gemeinsame Mitfiebern und Feiern in Kneipen, Restaurants oder Biergärten – ein Erlebnis, das kein Wohnzimmer bieten kann.

Die zuständigen Behörden der Kommunen haben mit der Verordnung mehr Flexibilität, müssen aber im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen.

Vergleichbare Verordnungen gab es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Für den DEHOGA Bayern ist aber auch klar: Über einzelne Turniere hinaus braucht es moderne und praxistaugliche Lösungen. Der Verband wird sich deshalb weiterhin für eine grundsätzliche Reform der Lärmschutzverordnung einsetzen – mit eigenständigen und dauerhaften Regelungen für die Außengastronomie