Bundesrat stoppt Hinweisgeberschutz

Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutz-Gesetz die Zustimmung verweigert. Nach deutlicher Kritik der Wirtschaft, darunter auch durch uns, haben die CDU-CSU-regierten Länder so eine Überarbeitung im Vermittlungsausschuss erzwungen.

Mit dem geplanten Gesetz wird die sog. Whistleblowing-Richtlinie der EU umgesetzt. Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern werden verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, bei der Beschäftigte bestimmte Rechtsverstöße im Unternehmen, zum Beispiel Betrügereien und Korruption, anzeigen können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Die beauftragten Personen der Meldestelle müssen unabhängig sein.

Wir kritisieren am Gesetzentwurf insbesondere, dass Deutschland in einigen Punkten über die ohnehin hohen Anforderungen der EU-Richtlinie noch hinausgeht. Das betrifft z. B. die Vorgabe, dass ab 2025 auch anonyme Meldungen und eine anonyme Kommunikation mit der Meldestelle verpflichtend werden sollen. Schätzungen zufolge entstehen dadurch Mehrbelastungen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr.

Über das Ergebnis im Vermittlungsausschuss werden wir Sie informieren. Wir empfehlen allen betroffenen Unternehmen sich rechtzeitig damit zu beschäftigen, wie die in der EU-Richtlinie vorgesehene Meldestelle im Unternehmen umgesetzt werden könnte. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 20.000 Euro.