Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat in seiner April-Sitzung den Beitragsfuß für das Jahr 2025 beschlossen: Er beträgt 0,3334 (je 100€ Entgelt), der Vorschuss-Beitrag wurde auf 0,3210 festgesetzt. Nominal steigt der Beitragsfuß zwar leicht, durch den im vergangenen Jahr beschlossenen neuen Gefahrtarif mit größtenteils niedrigeren Gefahrklassen ergibt sich aber bei einer durchschnittlichen Gefahrklasse eine
Senkung des Beitrages um ca. vier Prozent.
Das Unfallgeschehen in den Branchen der BGN zeigt mit -3,4 Prozent bei den meldepflichtigen Unfällen ebenfalls einen leichten Rückgang (2025: 65.739, Vorjahr 68.080). Über den Zeitraum von 2019 bis 2025 ergibt sich eine überaus positive Entwicklung der Arbeitsunfälle: Der Rückgang in dieser Zeitperiode beträgt 20,1 Prozent.
Insgesamt wendete die BGN im vergangenen Jahr 557,3 Millionen Euro für
Entschädigungsleistungen auf (Vorjahr: 545,1 Millionen Euro), ein Anstieg um 2,2
Prozent. Ursache hierfür sind vor allem Kostensteigerungen im Gesundheitswesen.
Wie hoch Behandlungsfälle sein können, zeigen zwei Beispiele: Der Fall einer
ambulanten Heilbehandlung im vergangenen Jahr kostete 147.300. Euro; die
bisherigen Gesamtkosten des Falls betragen rund 900.000 Euro. Die teuerste
stationäre Behandlung im vergangenen Jahr kostete 362.000 EUR, in diesem
konkreten Fall betragen die bisherigen Gesamtkosten 750.000 EUR.