Auf Grund verschiedener Anfragen aus jüngerer Zeit weisen wir im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die Aufenthaltsrechte sowie die damit vorgegebenen Dokumentationspflichten der Arbeitgeber hin:
- Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
- Bürgerinnen und Bürger von Liechtenstein, Island und Norwegen
- Schweizer Staatsangehörige
- Britische Staatsangehörige
Die einzelnen Aufenthaltsrechte und Dokumentationspflichten finden Sie hier.