Nach viel Hin und Her in der schwarz-roten Koalition hat sie sich nun doch auf einen Kompromiss zur Zuckersteuer geeinigt. Das Bundeskabinett hat einen diesbezüglichen Regelungsvorschlag beschlossen. Geplanter Starttermin für die neue Steuer ist der 1. Juli 2027. Sie soll für gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter gelten. Dies würde zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz betreffen, nicht aber reine Frucht- und Gemüsesäfte bzw. ungesüßte Schorlen, Getränke mit Alkohol, alkoholfreie Biere oder Getränke mit Süßungsmitteln.
Geplant sind dabei zwei Steuerstufen (eine zwischenzeitlich geplante dritte Stufe ist nicht mehr vorgesehen):
- Getränke mit fünf bis weniger als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter: 26 Cent je Liter
- Getränke ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter: 32 Cent je Liter
Ausnahmen soll es für kleine, unabhängige Hersteller geben, die bis zu einer Million Liter im Jahr produzieren. Dem muss aber die EU-Kommission zustimmen.
Wir sehen die Zuckersteuer weiterhin kritisch. Dies haben wir bereits mehrfach - unter anderem auch gemeinsam mit einer breiten Allianz der Lebensmittelwirtschaft - deutlich gemacht. Die Idee der Zuckersteuer folgt einer Logik, die auf symbolische Steuerpolitik statt auf evidenzbasierte Lösungen setzt. Eine solche Maßnahme greift tief in die Konsumfreiheit, Marktmechanismen und bewährte Kooperationsansätze ein – ohne dass ihre Wirksamkeit wissenschaftlich belastbar belegt ist.
Wir halten Sie über das weitere parlamentarische Verfahren auf dem Laufenden.
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