Web-Seminar: EU-Entwaldungsverordnung und seine Relevanz für das Gastgewerbe

Die EU will die Zerstörung von Wäldern verhindern. In dem Zusammenhang werden Hotels und Restaurants von Lieferanten in die Nachweispflichten einbezogen. Was muss das Gastgewerbe tun? Dieses Web-Seminar klärt auf.

Kurz zum Hintergrund: Die EUDR („European Union Deforestation Regulation“ – EU-Entwaldungsverordnung) ist eine seit Juni 2023 geltende EU-Verordnung, die die Einfuhr und den Handel bestimmter Produkte regelt, welche mit Abholzung und Waldschädigung in Verbindung stehen könnten. Die EU will damit sicherstellen, dass nur noch Waren auf den Markt kommen, die „entwaldungsfrei“ sind und unter legalen Bedingungen im Herkunftsland produziert wurden. Das umfasst Produkte wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk – sowie zahlreiche daraus hergestellte Produkte (z. B. Lederwaren, Schokolade, Möbel, Papier). 

Was hat das Gastgewerbe damit zu tun?

Zwar sind Hotels, Restaurants und Cateringbetriebe in der Regel keine direkten Importeure. Doch dadurch, dass sie Produkte wie Rindfleisch und Kaffee verwenden, wirken sich die Vorschriften der EU-Entwaldungsverordnung auch auf sie aus. Künftig müssen sie von Lieferanten verstärkt Nachweise, Zertifikate oder Produktherkünfte anfordern. Auch Gäste erwarten zunehmend Transparenz. Die Einhaltung der EUDR kann daher auch ein Wettbewerbsvorteil sein.

In unserem Web-Seminar klären wir Sie auf: EUDR: Was ist das? Was ist zu tun?

Die Referentin Dr. Susanne von Ameln (Hochschule Niederrhein, Fachbereich Oecotrophologie/DEHOGA Bundesverband) ist spezialisiert auf Lebensmittelrecht und Umweltrecht. Sie klärt auf über den aktuellen Stand der Verordnung, die Konsequenzen für das Gastgewerbe und nennt Handlungsempfehlungen zur EU-Entwaldungsverordnung speziell für Hotels und Restaurants.

Termin und Einwahldaten Web-Seminar

30. Oktober 2025, 10.00 Uhr
Kenncode: 083244
Webinar-ID: 843 1531 3541

https://us06web.zoom.us/j/84315313541?pwd=Eieu7h9sKgX91iwRdav0F9WUiaMeon.1