Die geplante Ausweitung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf den Außer-Haus-Markt steht vor einer neuen regulatorischen Hürde. Nach Abschluss der Ressortabstimmung in Deutschland hat Lettland im Rahmen des laufenden EU-Notifizierungsverfahrens eine detaillierte Stellungnahme gegen den deutschen Gesetzentwurf eingereicht.
Damit verlängert sich die sogenannte Stillhaltefrist offiziell bis zum 12. November.
Lettland hält den Entwurf in wesentlichen Punkten für nicht mit EU-Recht vereinbar. In seiner detaillierten Stellungnahme rügt es insbesondere potenzielle Handelshemmnisse, eine mögliche Benachteiligung ausländischer Unternehmen sowie unverhältnismäßige bürokratische Belastungen, die den europäischen Binnenmarkt beeinträchtigen könnten. Lettland fordert eine Überarbeitung des Entwurfs und plädiert für eine harmonisierte europäische Lösung, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Auch Polen hat zwischenzeitlich eine detaillierte Stellungnahme eingereicht.
Der DEHOGA Bayern sieht sich durch die Kritik aus Lettland in seiner grundsätzlichen Ablehnung der Gesetzesnovellierung bestätigt. Die geplante Ausweitung von Haltungskennzeichnungen auf die Gastronomie würde die Betriebe im Außer-Haus-Markt mit erheblicher zusätzlicher Bürokratie und neuen Dokumentationspflichten belasten – und dies ohne jeglichen Mehrwert für Transparenz und Tierwohl. Zudem wirft der Entwurf grundlegende Fragen zur Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen auf.
Der DEHOGA Bayern wird sich daher weiterhin aktiv in das Verfahren einbringen und gegenüber Bundesregierung und EU mit Nachdruck deutlich machen, dass der vorliegende Gesetzentwurf weder praxistauglich noch zielführend ist.