Ausbildung warum?
Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte übernehmen in einem Betrieb die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Hierzu ist es zwingend notwendig, dass im Unternehmen ausgebildete Person für die Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist. Zudem ist es die Aufgabe des Brandschutzhelfers, die für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlichen Personen (Unternehmer,Brandschutzbeauftragter) zu unterstützen.
Gemäß Arbeitsstättenregel ASR A2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von
Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur
Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
In der Schulung werden in Theorie und Praxis alle notwendigen Sofortmaßnahmen und
Kenntnisse zum Vorbeugenden Brandschutz sowie zur Brandbekämpfung und
Räumung/Evakuierung vermittelt.
Datum der Veranstaltung
Donnertsag, 19.10.2017 von 09:00 Uhr – 16:30 Uhr
Kosten
175,00 € zzgl. MwSt.
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