Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sachbezugsverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft.
Die Werte, die in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt sind, wurden im Bundesrat verabschiedet. Die für das Jahr 2023 geltenden Werte entnehmen Sie dem nachstehenden Dokument.