Rückmeldefrist für die Soforthilfe

Am 31.Dezember 2023 ist die Rückmeldefrist für die Soforthilfe abgelaufen. Bisher haben noch nicht alle Empfänger sich gemeldet, ob die Soforthilfe vollumfänglich, teilweise oder nicht gebraucht wurde.

Da die Bescheide des Jahres 2020 die Möglichkeit des Widerrufs beinhalten, werden diejenigen, die sich bisher nicht gemeldet haben im September erneut angeschrieben mit dem Hinweis, dass ein Widerruf der Leistung erfolgen kann, wenn keine Angaben zur Notwendigkeit gemacht werden. Wir empfehlen daher, fehlende Erklärungen zeitnah abzugeben. Die Erklärungen müssen gegenüber der jeweiligen Bezirksregierung abgegeben werden.