Da die Bescheide des Jahres 2020 die Möglichkeit des Widerrufs beinhalten, werden diejenigen, die sich bisher nicht gemeldet haben im September erneut angeschrieben mit dem Hinweis, dass ein Widerruf der Leistung erfolgen kann, wenn keine Angaben zur Notwendigkeit gemacht werden. Wir empfehlen daher, fehlende Erklärungen zeitnah abzugeben. Die Erklärungen müssen gegenüber der jeweiligen Bezirksregierung abgegeben werden.