Reservistendienst: Neue Anlaufstelle für Arbeitgeber

Neue Regeln, mehr Pflichten und Änderungen bei der Kostenerstattung: Was Arbeitgeber jetzt zum Reservistendienst wissen sollten und an wen sie sich bei Fragen wenden können.

Die Bundeswehr hat eine zentrale Ansprechstelle Reserve in Betrieb genommen. Sie beantwortet bereits jetzt Fragen von Arbeitgebern zum Reservistendienst oder leitet sie an die zuständige Stelle weiter, etwa zu Freistellung, Zurückstellung oder Kostenerstattung für Ersatzkräfte.

Erreichbar ist die Ansprechstelle 


Damit verbunden ist ein laufendes Gesetzgebungsverfahren: Der Regierungsentwurf zum Reservestärkungsgesetz (ResStG) liegt dem Bundesrat zur Beratung vor, die am 25. September ansteht.

Er sieht vor, dass Reservisten künftig grundsätzlich zur Dienstleistung verpflichtet werden können, Widerspruch bleibt im Ausnahmefall möglich. Arbeitgeber verlieren ihr bisher praktiziertes Vetorecht und erhalten stattdessen ein Anhörungsrecht. Zugleich soll die Kostenerstattung für Ersatzkräfte deutlich steigen und die Antragsfrist sich verlängern.