Reformpläne zur Pflege: Arbeit nicht weiter verteuern

Der Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung sieht unter anderem die Einführung einer Beitragspflicht für Minijobs sowie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat einen Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Dieser sieht unter anderem die Einführung einer Beitragspflicht für Minijobs sowie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor.

Künftig soll die Beitragsbemessungsgrenze in der sozialen Pflegeversicherung nicht mehr bei derzeit 5.812,50 Euro liegen, sondern auf das Niveau der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden (Stand heute 6.450 Euro). Zudem ist vorgesehen, auf Minijobs künftig einen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent zu erheben. Diesen Beitrag sollen die Arbeitgeber vollständig tragen. Nach den Berechnungen des Gesetzentwurfs würden die Arbeitgeber dadurch zusätzlich mit rund zwei Milliarden Euro belastet. Bis 2030 würden die Mehrbelastungen auf 2,1 Milliarden Euro anwachsen.

Zusammen mit dem geplanten Anstieg der Arbeitgeberbeiträge im Zuge der Reform der Krankenversicherung droht damit eine Erhöhung der Abgaben auf Minijobs von derzeit 13 Prozent auf 21,1 Prozent. Damit wird ausgerechnet eine für das Gastgewerbe besonders wichtige Beschäftigungsform weiter verteuert. Der DEHOGA Bayern wird sich hier im Sinne der Branche einsetzen.