Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet. Ein zentrales Ergebnis der Verhandlungen ist die klare Abgrenzung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung. Weitere wesentliche Inhalte sind:
- Die Richtlinie stellt klar, dass Geschäftsreisen nicht unter das Pauschalreiserecht fallen.
- Die Kriterien für eine sogenannte Click-Through-Buchung werden präzisiert.
- Mit der Neuregelung werden die Bedingungen für eine kostenlose Stornierung ausgeweitet. Diese gilt künftig nicht mehr nur bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel, sondern auch bei entsprechenden Ereignissen am Abreiseort, wenn sie die Reise erheblich beeinträchtigen.
- Reisepreiserstattungen müssen weiterhin innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
- Gutscheinregelung - Verbraucher haben das Recht, einen Gutschein abzulehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung zu beantragen
Es ist also davon auszugehen, dass die neuen Regelungen ab dem Jahr 2029 Anwendung finden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.