Die Bundesregierung ist mit dem Anspruch angetreten, Arbeit zu entlasten. Deshalb wehren wir uns gegen weitere Belastungen und setzen ein klares Signal: Wer freiwillig mehr arbeitet, Verantwortung übernimmt und Leistung bringt, darf dafür nicht bestraft werden.
Bitte unterstützen Sie die Petition „Minijobs erhalten“ und helfen Sie mit, die Stimme des Gastgewerbes hörbar zu machen. Unterschreiben Sie selbst und teilen Sie den Link gerne mit Mitarbeitenden, Kolleginnen und Kollegen, Familie, Bekannten und in Ihren Netzwerken. Jede Unterschrift zählt und setzt ein Zeichen dafür, dass Arbeit sich weiter lohnen muss. Weitere Kommunikationstools für Ihre Social-Media-Kanäle finden Sie auf unserer Homepage.
Ergänzend zur Petition stellen wir ein kompaktes Fakten- und Argumentepapier zur Verfügung. Es zeigt, warum Minijobs für Millionen Menschen ein freiwilliger Zuverdienst und für arbeitsintensive Branchen wie das Gastgewerbe unverzichtbar sind. Das Papier macht deutlich: Minijobs sind legale, abgesicherte und flexible Beschäftigung. Eine Verteuerung oder Einschränkung würde Arbeit nicht stärken, sondern Betriebe und Beschäftigte belasten.
Zum Hintergrund
Die beiden Vorsitzenden der Rentenkommission, Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda, haben heute den Bericht zur Rentenreform an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Besonderen Zündstoff bietet das Papier aus Sicht des DEHOGA mit Blick auf das Thema Minijobs.
Fokus Minijobs: Minijob-Abschaffung wäre für das Gastgewerbe eine Katastrophe
Die Rentenkommission schlägt u.a. vor, dass der bisherige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs künftig nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten soll.
Allein im Gastgewerbe gibt es rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte. Minijobs sind für die vielen Tausenden kleinen und mittleren Unternehmen von zentraler Bedeutung, um Beschäftigung passgenau zu organisieren. Sie sichern Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und helfen, saisonale Nachfragespitzen abzudecken – wie aktuell in der Biergartensaison. Minijobs sind zugleich ein erfolgreiches Stück Arbeitsmarktpolitik. Sie entsprechen in aller Regel den Wünschen der Beschäftigten, ermöglichen flexible Beschäftigung und verhindern die Flucht in die Schwarzarbeit bei Nebenbeschäftigten, Zuverdienern und Studenten.
Wer Minijobs auf Schülerinnen und Schüler beschränken will, übersieht, dass viele von ihnen minderjährig sind und aufgrund der zurecht strengen gesetzlichen Vorgaben gerade die für Gastronomie und Hotellerie besonders wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals gar nicht übernehmen können. Minijobs verdrängen im Übrigen keine sozialversicherungspflichtigen Jobs – sie stützen sie. Eine Umwandlung in reguläre Beschäftigung ist aufgrund des geringen Stundenumfangs vielfach gar nicht möglich.
Statt Arbeit in Deutschland immer weiter zu verteuern und bewährte Beschäftigungsformen infrage zu stellen, braucht Deutschland mehr Flexibilität, mehr Anreize für Beschäftigung und mehr Netto vom Brutto – nicht weniger.“
Weitere Vorschläge der Rentenkommission – unsere Bewertung:
Ebenfalls kritisch sieht der DEHOGA Bayern den Vorschlag der Rentenkommission, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Versicherungspflicht soll zudem auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden. Der Vorschlag, die angeregte obligatorische kapitalgedeckte Renten-Komponente über einen paritätisch finanzierten zusätzlichen Beitragssatz von zwei Prozent zu finanzieren würde zudem die Kosten für die Arbeitgeber massiv steigern und den Faktor Arbeit weiter verteuern.
Die Vorschläge der Rentenkommission enthalten aus Sicht des Gastgewerbes aber durchaus auch positive Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere folgende Ideen:
Die Kommission empfiehlt:
- Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt nach 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln,
- den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63) abzuschaffen und die Altersgrenze von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen,
- keine Regelung einzuführen, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht,
- die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln, Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr länger möglich sein,
- den Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) beizubehalten, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist.
- Diese Maßnahmen könnten aus Sicht des DEHOGA tatsächlich dazu beitragen, das gesetzliche Rentensystem unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und steigender Lebenserwartung zu stabilisieren.
Nächste Schritte
Die Rentenreform soll laut Merz und Bas im zweiten Halbjahr 2026 ins Gesetzgebungsverfahren gehen. In der kommenden Woche soll der Koalitionsausschuss einen Zeitplan beschließen und das Arbeitsministerium werde danach einen oder mehrere Gesetzentwürfe vorbereiten, hieß es auf der heutigen Pressekonferenz. Entscheidend wird die konkrete Ausgestaltung sein. Der DEHOGA Bayern setzt alles daran, dass die Reformen nicht zulasten des Gastgewerbes gehen.