Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom
Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel
und Getränke festgesetzt. Die für 2024 geltenden Pauschbeträge finden Sie hier:
https://www.dehoga-bayern.de/fileadmin/user_upload/2024-02-12-Pauschbetraege-2024.pdf
Nachstehend finden Sie das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung.