Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 12. Februar 2024 die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht.

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom
Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel
und Getränke festgesetzt. Die für 2024 geltenden Pauschbeträge finden Sie hier:

https://www.dehoga-bayern.de/fileadmin/user_upload/2024-02-12-Pauschbetraege-2024.pdf

Nachstehend finden Sie das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung.

https://www.dehoga-bayern.de/fileadmin/user_upload/RS_Nr._012024_-_BMF-Schreiben_zu_Pauschbetraegen_fuer_Sachentnahmen__Eigenverbrauch__2024.pdf