Durch eine gesetzliche Änderung wurde ein elektronisches Übermittlungsverfahren eingeführt. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmende müssen nicht mehr die Übermittlung ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übernehmen. Dafür bekommen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen vollelektronisch zur Verfügung gestellt und können diese bei den Krankenkassen abrufen.
- Wie hoch ist Ihr Zeitaufwand, der für den Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten bei den Krankenkassen anfällt?
- Welche Kosten entstehen Ihnen durch den Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten bei den Krankenkassen?
Beantworten Sie diese und weitere Fragen in einer kurzen Umfrage bis zum 30. Oktober: https://destatis.sslsurvey.de/RV4963_eAU_Wirtschaft
Dies ist Ihre Chance, um den Bund die tatsächlichen bürokratischen Belastungen im Zusammenhang mit der eAU widerzuspiegeln.
Danke für Ihre Unterstützung!