Neuer CO-Grenzwert in Shisha-Bars

Worum es konkret geht und was man tun kann, darüber informiert die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BNG) Shisha-Bar-Betreiber in einem Webinar und einem Flyer – jetzt auch auf Türkisch und Arabisch.

Anfang dieses Jahres war auf Initiative der EU der Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO) in der Raumluft von 35 mg/m3 auf nunmehr 23 mg/m3 herabgesetzt worden. Das sind 20 ppm. Zur Sicherheit von Mitarbeitenden darf daher die durchschnittliche Konzentration in einer Arbeitsschicht diesen Wert nicht überschreiten. Eine besondere Herausforderung für Shisha-Bars, denn die glühende Kohle setzt dort viel CO frei. 

BGN-Lüftungsexperte Dr. Peter Rietschel informiert interessierte Shisha-Bar-Betreiber am 1. Oktober in einem Webinar der Berufsgenossenschaft, wie der CO-Grenzwert in Shisha-Bars eingehalten werden kann. Das Webinar findet von 14 bis 15 Uhr statt, Anmeldungen sind hier möglich.

Auch auf der BGN-Website gibt es unter www.bgn.de/shisha u.a. Tipps, wie sich der Rauchprozess kohlenmonoxidarm gestalten lässt. Dort steht auch der Flyer „Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden“ zum Download auf Deutsch und nun auch auf Türkisch und Arabisch bereit.