Anfang dieses Jahres war auf Initiative der EU der Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO) in der Raumluft von 35 mg/m3 auf nunmehr 23 mg/m3 herabgesetzt worden. Das sind 20 ppm. Zur Sicherheit von Mitarbeitenden darf daher die durchschnittliche Konzentration in einer Arbeitsschicht diesen Wert nicht überschreiten. Eine besondere Herausforderung für Shisha-Bars, denn die glühende Kohle setzt dort viel CO frei.
BGN-Lüftungsexperte Dr. Peter Rietschel informiert interessierte Shisha-Bar-Betreiber am 1. Oktober in einem Webinar der Berufsgenossenschaft, wie der CO-Grenzwert in Shisha-Bars eingehalten werden kann. Das Webinar findet von 14 bis 15 Uhr statt, Anmeldungen sind hier möglich.
Auch auf der BGN-Website gibt es unter www.bgn.de/shisha u.a. Tipps, wie sich der Rauchprozess kohlenmonoxidarm gestalten lässt. Dort steht auch der Flyer „Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden“ zum Download auf Deutsch und nun auch auf Türkisch und Arabisch bereit.