Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für 2024 verabschiedet

Die neue Sozialversicherungsverordnung 2024 finden Sie hier. Im folgenden Beitrag haben wir die neuen Rechnungsgrößen für Sie zusammengefasst.

Zum 1. Januar sind die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angestiegen. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung abschließend zugestimmt. Die Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst.

Die Sachbezugswerte, Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie hier.