Die Steigerung ist nach einer gesetzlich festgelegten Systematik durch das Bundesinstitut für Berufsbildung berechnet worden und wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Berechnungsmaßstab ist die Steigerung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen im jeweils ersten Ausbildungsjahr in den beiden vorangegangenen Jahren. Sie lag dieses Mal bei 6,2 Prozent.
Für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende im Gastgewerbe hat die Erhöhung keine Auswirkungen, da die tariflichen Ausbildungsvergütungen in allen Bundesländern deutlich darüber liegen.