Der DEHOGA hat zusammen mit dem HDE als Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) einen wichtigen juristischen Erfolg gegen die GEMA erzielt. Für viele Verträge zum Tarif für Fernsehsendungen, dem FS-Tarif, gelten damit günstigere Konditionen. Von diesen können Betriebe profitieren, die TV-Geräte bis 65 Zoll Bildschirmdiagonale nutzen. In der Vergangenheit zu viel gezahlte Gebühren erstattet die GEMA aktuell rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt. Dieses können Sie – als DEHOGA-Mitglied kostenlos – hier im DEHOGA Shop herunterladen.