Leitfaden für Frühstücksprodukte

Seit dem 14. Juni gelten neue und teilweise verschärfte Regeln für die Kennzeichnung von Honig, Marmelade, Konfitüren und Fruchtsäften. Holen Sie sich das Merkblatt mit allen Infos.

Was müssen Sie bei der Herkunftsangabe von Honig beachten? Welche neuen Fruchtanteile sind bei Konfitüren Pflicht? Wann darf ein Produkt offiziell "Marmelade" heißen?

Wir haben zu den neuen Vorgaben den DEHOGA-Praxis-Leitfaden „Honig, Marmelade, Fruchtsäfte und Co.“ erstellt, der die neuen Anforderungen erläutert und den Betrieben zeigt, worauf zu achten ist.

Der Praxis-Leitfaden ist für Mitglieder des DEHOGA Bayern kostenfrei und im DEHOGA-Shop unter dem folgenden Link verfügbar:

https://www.dehoga-shop.de/Download-Center/Dokumente-DEHOGA/Vorlagen/Hygiene/DEHOGA-Praxis-Leitfaden-Honig-Marmelade-Fruchtsaefte-Co-PDF.html