Der DEHOGA bekommt prominente Unterstützung für einige seiner Forderungen zum Bürokratieabbau: Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat sein Maßnahmenpaket mit 77 konkreten Vorschlägen aktualisiert und dabei mehrere Punkte neu aufgenommen, die auch von uns wiederholt genannt wurden.
Dazu gehören unter anderem:
- Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen von Arbeitsverhältnissen auch in den bisher ausgenommenen Branchen digital ermöglichen – ausgenommen von dieser Erleichterung des Nachweisgesetzes ist u.a. das Gastgewerbe
- Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in ein Push-Verfahren umwandeln, d.h. die Krankenkassen müssten dann den Arbeitgeber aktiv die eAU übermitteln
- Unterweisung von Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie betriebsärztliche Unterstützung auch digital zulassen
- Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten von der Dokumentationspflicht über die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz ausnehmen
- Arbeitsschutzausschüsse in Betrieben obligatorisch erst ab 50 Beschäftigten vorsehen (statt bisher schon ab 20)
- Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses nicht wie bisher vierteljährlich, sondern verpflichtend nur einmal im Jahr vorsehen wiederholende Pflicht zu jährlichen Unterweisungen über Gefährdungen am Arbeitsplatz abschaffen; Betriebe selbst entscheiden lassen, wann Unterweisungen erforderlich sind
- verpflichtende Überprüfungen durch Elektrofachkräfte bei einfachen Betriebsmitteln wie z. B. Notebooks, Wasserkochern und Kaffeemaschinen abschaffen
Einige der Vorschläge finden sich auch in der letzte Woche von den Ministerpräsidenten der Bundesländer verabschiedeten föderalen Modernisierungsagenda (DEHOGA compact berichtete). Der DEHOGA wird weiter darauf dringen, dass die zuständigen Ministerien, insbesondere das vielfach angesprochene Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Vorschläge aufgreifen.