Kennzeichnen müssen Betriebe vor allem dann, wenn Gäste direkt mit einer KI kommunizieren, etwa über einen Chatbot, oder wenn täuschend echt wirkende KI-Bilder, Audio- oder Videoaufnahmen eingesetzt werden, die einen falschen Eindruck vermitteln könnten.
Für die meisten alltäglichen Einsatzbereiche im Betrieb – etwa bei Textentwürfen, Übersetzungen, Veranstaltungsankündigungen oder Ideen für Marketingmaßnahmen – entstehen keine zusätzlichen Transparenzpflichten.
Auch klassische Bildbearbeitungen und realitätsgetreue Optimierungen bleiben in der Regel kennzeichnungsfrei. Unser kompaktes Merkblatt zeigt, worauf es wirklich ankommt: KI nutzen, Ergebnisse prüfen und transparent handeln, wo es notwendig ist. Mehr Informationen finden Sie hier.