KI-Kennzeichnung: weniger Aufwand als gedacht

Ab dem 2. August gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen. Die gute Nachricht: Für die meisten Einsatzbereiche entstehen keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten.

Kennzeichnen müssen Betriebe vor allem dann, wenn Gäste direkt mit einer KI kommunizieren, etwa über einen Chatbot, oder wenn täuschend echt wirkende KI-Bilder, Audio- oder Videoaufnahmen eingesetzt werden, die einen falschen Eindruck vermitteln könnten.

Für die meisten alltäglichen Einsatzbereiche im Betrieb – etwa bei Textentwürfen, Übersetzungen, Veranstaltungsankündigungen oder Ideen für Marketingmaßnahmen – entstehen keine zusätzlichen Transparenzpflichten.

Auch klassische Bildbearbeitungen und realitätsgetreue Optimierungen bleiben in der Regel kennzeichnungsfrei. Unser kompaktes Merkblatt zeigt, worauf es wirklich ankommt: KI nutzen, Ergebnisse prüfen und transparent handeln, wo es notwendig ist. Mehr Informationen finden Sie hier.