Kartenzahlungspflicht: DEHOGA Bayern fordert Regelungen

Die geplante Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit bringt neue Anforderungen für Betriebe. Der DEHOGA Bayern fordert faire Gebühren, praxistaugliche Regelungen und ausreichende Übergangsfristen.

Unternehmen sollen künftig neben Bargeld auch mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Das sieht ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums vor. Damit soll ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt werden. Um welches digitale Bezahlverfahren es sich handelt, sollen die Unternehmen selbst entscheiden können.

Für uns als DEHOGA Bayern ist klar: Digitale Zahlungsmöglichkeiten sind heute längst Standard. Eine verpflichtende digitale Zahlungsoption darf aber nicht zur Kostenfalle für unsere Betriebe werden. Und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen brauchen ausreichende Übergangsregelungen. Mit folgendem Statement hat sich DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke in die mediale Diskussion der Pläne eingebracht:

„Digitale Zahlungsmöglichkeiten sind heute längst Standard. Kunden und Gäste setzen sie voraus. Laut aktuellen Untersuchungen bieten mehr als 90 Prozent unserer Betriebe bargeldloses Bezahlen an. Tendenz steigend. Der DEHOGA spricht sich für praxisnahe, unbürokratische und an der Nachfrage der Gäste orientierte Rahmenbedingungen aus.  

Es ist zunächst gut und richtig, dass Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten bleiben soll. Wenn der Gesetzgeber Betriebe aber zur Akzeptanz einer digitalen Zahlungsoption verpflichtet, darf diese nicht zur Kostenfalle für die Betriebe werden. Derzeit bemessen sich Transaktionsgebühren prozentual an der Höhe des Zahlungsbetrags, das ist aus technischer Sicht nicht nachvollziehbar. Voraussetzung sind deshalb faire, transparente und dauerhaft kalkulierbare Transaktionsgebühren.

Das genannte Ziel einer Umsetzung bereits im Jahr 2027 ist zudem sehr ambitioniert. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe brauchen ausreichende Übergangsregelungen für die Umstellung. Ebenso erforderlich sind ein flächendeckender Ausbau der digitalen Infrastruktur, eine wirksame Bekämpfung von Cyberkriminalität sowie die Förderung europäischer Zahlungslösungen.“