Die Hinweise reichen dabei von einzelnen Löschungen bis hin zu Angaben wie „201 bis 250“ oder sogar „mehr als 250“ entfernten Bewertungen. Nach Angaben von Google soll die neue Darstellung mehr Transparenz und Offenheit im Umgang mit Bewertungsmanipulationen schaffen. Erfasst werden ausschließlich jene Rezensionen, die aufgrund von Vorwürfen der Diffamierung entfernt wurden und deren Löschung anschließend nicht wieder aufgehoben wurde. Nutzerinnen und Nutzer haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Bewertung zu verteidigen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Die nun auf Google angezeigten gelöschten Bewertungen könnten vermutlich nur einen Teil der tatsächlichen Löschungen widerspiegeln. Nicht berücksichtigt werden Bewertungen, die aus anderen juristischen Gründen oder wegen Verstößen gegen die Google-Richtlinien entfernt wurden. Weshalb diese Fälle nicht ebenfalls transparent ausgewiesen werden, erläutert das Unternehmen bislang nicht.
Zugleich betont Google, dass die Anzahl gelöschter Bewertungen keinen Einfluss auf Sichtbarkeit oder Platzierung in den Suchergebnissen habe. Für die Wahrnehmung durch Gäste und Kunden dürfte die neue Kennzeichnung dennoch relevant sein. Eine ungewöhnlich hohe Zahl entfernter Rezensionen könnte Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Bewertungsprofils hervorrufen.
Gerade deshalb kommt es entscheidend darauf an, dass engagierte Betriebe durch die bloße Veröffentlichung der Zahl gelöschter Bewertungen nicht das Nachsehen haben. Tatsächlich tragen sie zu mehr Fairness und Glaubwürdigkeit im Bewertungssystem bei.
Wir würden es daher ausdrücklich begrüßen, wenn Google über die reine Anzahl hinausgeht und auch die konkreten Löschgründe transparent ausweist – differenziert nach Kategorien wie Schmähkritik, Fake-Bewertungen, Bewertungen von Nicht-Gästen oder Erpressungsversuchen, jeweils mit Angabe der Häufigkeit. Erst diese qualifizierte Transparenz macht für Nutzer sichtbar, dass hier keine berechtigte Kritik unterdrückt, sondern die Plattformregeln und das geltende Recht konsequent durchgesetzt werden. Eine nackte Zahl gelöschter Bewertungen erzeugt Pauschalverdacht – eine nach Löschgründen aufgeschlüsselte Angabe ist echte Verbraucherinformation.