Gericht rügt irreführende Hotelsterne auf Booking

Niederländische Berufungsinstanz bestätigt: Booking.com führt mit selbst vergebenen Hotelsternen ohne klaren Hinweis in die Irre. Die Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz und gibt der DEHOGA-Klassifizierung Recht.

Die Berufungsinstanz (College van Beroep – CvB) der niederländischen Werbekodex-Kommission (Reclame Code Commissie – RCC) hat im Verfahren um die Verwendung von Hotelsternen auf Online-Buchungsplattformen eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Die bereits in erster Instanz durch die RCC am 6. November 2025 festgestellte Irreführung durch die Darstellung auf Booking.com wurde bestätigt. Es müsse ein eindeutiger Hinweis darauf gegeben werden, wenn die angezeigten Sterne vom jeweiligen Hotel in den Niederlanden selbst vergeben worden seien. Damit stärkt das CvB den Verbraucherschutz im digitalen Buchungsmarkt und gibt der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH sowie ihrer niederländischen Schwesterorganisation hotelsterren.nl Recht.

„Auch die Berufungsinstanz stellte klar, dass Sterne im Hotelkontext aus Verbrauchersicht als objektive, standardisierte und überprüfte Qualitätskennzeichnung verstanden werden. Wenn Booking.com in den Niederlanden von Hotels selbst vergebene Sterne verwendet, ohne die Verbraucher darauf klar und deutlich hinzuweisen, ist dies ein Verstoß gegen die Regeln für lautere Werbung,“ erläutert Christin Neumann, Geschäftsführerin der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH.  

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