Gerechte Bezahlung für alle? Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie

„Gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit“: Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU zeigt auf, welche Pflichten Arbeitgeber und welche Rechte Arbeitnehmer künftig haben. Die Umsetzung in deutsches Recht steht allerdings noch aus.

In der Entgelttransparenzrichtlinie der EU geht es in erster Linie darum, gleiche Bezahlung für gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit flächendeckend durchzusetzen, da vor allem zwischen Männern und Frauen die Unterschiede in der Entlohnung nach wie vor teils eklatant sind. Kriterien wie Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen müssen dann zur Bewertung herangezogen werden.

Zu den wichtigsten Inhalten der neuen Richtline gehören:

  • Informationsanspruch in der Bewerbungsphase
  • Auskunftsrecht
  • Berichtspflicht
  • Schadensersatz und Entschädigung
  • Beweislastumkehr
  • Sanktionen

Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU ist seit Mitte des Jahres 2023 in Kraft. Auch wenn sie für Deutschland noch nicht unmittelbar gilt, sind Arbeitgeber gut beraten, sich frühzeitig mit den Themen und Vorgaben der Richtlinie vertraut zu machen.

Christian Seidel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beim DEHOGA Bayern-Branchenpartner Acconsis, unterstützt Sie bei Fragen gerne.

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