Die GEMA weist darauf hin, dass für zahlreiche Live-Veranstaltungen noch keine Setlists (Musikfolgen) eingereicht wurden. Veranstalter müssen diese bis spätestens 30. November nachreichen, damit die gespielten Musikwerke korrekt zugeordnet und vergütet werden können. Fehlt eine Setlist, droht eine Nachberechnung.
Die Einreichung ist unkompliziert: Über das GEMA-Onlineportal „Meine Veranstaltungen“ können Veranstalter einen Einreichlink per E-Mail anfordern und diesen mit bereits vorausgefüllten Daten direkt an die auftretenden Künstler weiterleiten. Nach erfolgreicher Übermittlung erfolgt eine automatische Bestätigung.
Alle wichtigen Informationen und die Anleitung der GEMA zum Einreichen der Setlist finden Sie hier: Einreichen von Setlists.