GEMA: Frist zur Geltendmachung der Erstattungen endet am 15. Mai

Am 15. Mai endet die Frist zur Geltendmachung der Rückzahlungen im FS Tarif über die Website der GEMA. Auf die wichtigsten Informationen dazu verweisen wir hier.

Wie bereits berichtet, hat der DEHOGA Bayern zusammen mit dem HDE als Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) einen wichtigen juristischen Erfolg gegen die GEMA erzielt. Für viele Verträge zum Tarif für Fernsehsendungen, dem FS-Tarif, gelten damit günstigere Konditionen. Von diesen können Betriebe profitieren, die TV-Geräte bis 65 Zoll Bildschirmdiagonale nutzen. In der Vergangenheit zu viel gezahlte Gebühren erstattet die GEMA aktuell rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. 

Am 15. Mai endet die Frist zur Geltendmachung der Rückzahlungen im FS Tarif über die Website der GEMA. Die wichtigsten Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt. Dieses können Sie als DEHOGA Bayern-Mitglied kostenlos hier im DEHOGA Shop herunterladen.

Informationen dazu finden Sie auch hier.