Fritz und Fritz informiert: Richtiges Vorgehen nach Einbrüchen

Bei einen Einbruch, sollten Sie einige Dinge beachten, um Ihren Versicherungsanspruch durchsetzen zu können. Tun Sie es nicht, droht die Kürzung der Entschädigungsleistung oder – im schlimmsten Fall – der Totalverlust.

Laut Statistik der Versicherer gab es 2024 rund 90.000 Einbrüche in Gebäude und Wohnungen. Häufig wird dabei wenig gestohlen. Dafür kommt es zu Sachbeschädigungen, die nicht selten den Diebstahlschaden deutlich übersteigen.

Um zuverlässig einen Schaden zu regulieren, erwarten Versicherer die Mitarbeit des Versicherten. Obliegenheiten beschreiben, wie bei und nach einem Einbruch vorgegangen werden soll und welche Punkte zu beachten sind. Im Schritt eins sind Schäden unverzüglich der Polizei und der Versicherung anzuzeigen. Anschließend müssen alle abhanden gekommenen Sachen aufgelistet werden. Dazu wird eine so genannte Stehlgutliste erstellt, die für Versicherung und Polizei unbedingt identisch sein muss.

Wurden bei Einbruch Türen oder Fenster beschädigt, sollten diese sofort instandgesetzt werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Das Schadenbild sollte so lange unverändert bleiben, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar mit Fotos zu dokumentieren. Beschädigte Sachen müssen bis zur Besichtigung oder Freigabe durch den Versicherer aufbewahrt werden.

Werden Auskünfte von der Versicherung verlangt, etwa zum Schadenhergang und den gestohlenen Gegenständen, sollten Sie diese zügig erteilen und angeforderte Belege schnell erbringen. Wurden wichtige Dokumente – etwa Kreditkarten oder Sparbücher – gestohlen, sollten Sie diese sofort sperren lassen.

Beweislast beim Bestohlenen

Bei einem Einbruchdiebstahl trägt tragen Sie als Versicherungsnehmer die volle Beweislast. Gute Verträge bieten eine Beweislasterleichterung. Der Versicherte muss nur Spuren nachweisen, die auf einen Einbruchdiebstahl hinweisen. Hierbei ist oft auch die Polizei behilflich. Der Versicherungsnehmer muss außerdem nachweisen, dass Sachen vor dem Einbruch vorhanden waren und nun fehlen.

Aber Vorsicht: Wer Ungereimtheiten beim Tathergang nicht klären kann, oder Auskünfte nicht zeitnah erteilt, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht leisten möchte.

Melden Sie sich gerne bei Fritz und Fritz für weitere Informationen:

Ulrike Lang
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