Forderungsschreiben VEA

Aktuell erreichen viele Betriebe Schreiben der VEA zur Lizenzierung von Urheberrechten. Betroffene sollten Forderungen und Verträge sorgfältig prüfen lassen, bevor sie reagieren.

Mehrere Hotelbetriebe haben in letzter Zeit Schreiben der „Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH“ (VEA) erhalten, in denen es um die „Lizenzierung von Urheberrechten“ geht. Nach aktuellem Kenntnisstand sind in diesem Zusammenhang auch das Inkassounternehmen „IP Collect“ sowie eine Münchner Anwaltskanzlei tätig, die Betrieben entsprechende Lizenzierungen im Auftrag oder im Interesse ihrer Mandanten anbietet.

Eine von verschiedenen Seiten beauftragte Kanzlei hat die VEA, die IP Collect sowie die genannte Anwaltskanzlei zu den Vorgehensweisen im Zusammenhang mit diesen Lizenzierungs- und Forderungsschreiben kontaktiert.

 

Nach den bislang vorliegenden Informationen wird empfohlen, die von den genannten Unternehmen geforderten Programmlizenzen oder Zahlungen nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung vorzunehmen. Sollten weitere Schreiben in diesem Zusammenhang eingehen – insbesondere gerichtliche Schreiben wie Mahnbescheide, einstweilige Verfügungen oder Klagen – sollte zeitnah, aber erst nach rechtlicher Beratung reagiert werden.