Europa präzisiert Regeln für Umweltwerbung

Die Europäische Kommission hat am 18. Mai 2026 ein umfangreiches Fragen-und-Antworten-Dokument zur Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo-Richtlinie) veröffentlicht. Alle Infos hier.

Die Europäische Kommission hat am 18. Mai 2026 ein umfangreiches Fragen-und-Antworten-Dokument zur Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo-Richtlinie) veröffentlicht. Die FAQ sollen Unternehmen und Behörden die Anwendung der neuen Vorgaben zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen erleichtern. Die Richtlinie tritt ab dem 27. September 2026 in Kraft. 

Die EmpCo-Richtlinie ergänzt die bestehenden europäischen Vorschriften zu unlauteren Geschäftspraktiken und Verbraucherrechten. Ziel ist insbesondere eine einheitlichere Regulierung von Umweltangaben („Green Claims“) und Nachhaltigkeitskennzeichnungen im B2C-Bereich. 

Die FAQ konkretisieren unter anderem, wann Umweltangaben als „generisch“ gelten. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimaneutral“ gelten grundsätzlich als verboten. Zukünftig sollen nur noch generische Aussagen zulässig sein, wenn sie klar spezifiziert oder durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung (§ 2 Absatz 1, Satz s, EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) auf demselben Medium nachgewiesen werden können.  

Darüber hinaus stellt die Kommission klar, dass auch Produktnamen, Markennamen, Farben, Symbole oder Verpackungsgestaltungen als Umweltangaben bewertet werden können, sofern Verbraucher hierdurch einen Umweltbezug annehmen könnten. Dies betrifft beispielsweise Begriffe wie „Eco“, „Green“ oder „Natural“ sowie bestimmte Bildsprache oder Naturmotive auf Verpackungen und in der Werbung. 

Ein weiterer Schwerpunkt der FAQ liegt auf klimabezogenen Aussagen. Die Kommission erläutert außerdem die Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierungssysteme. 

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