EU-Verpackungsverordnung: Neue Bürokratielasten verhindern

Nach aktueller Auslegung der EU-Kommission könnten Hotels, Restaurants und Cafés bereits dann als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sich ihr Logo auf der Verpackungen befindet. Neue Bürokratielasten drohen.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der DEHOGA Bundesverband warnen vor zusätzlichen Bürokratiebelastungen durch die Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Nach aktueller Auslegung der Europäischen Kommission könnten Hotels, Restaurants, Bars und Cafés bereits dann als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sich ihr Logo oder Markenname auf Verpackungen befindet.

Gemeinsam mit HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop fordern die Verbände eine Klarstellung der Regelungen. Sie betonen: Gastgewerbliche Betriebe nutzen Verpackungen, stellen sie aber nicht her und haben in der Regel keinen Einfluss auf deren technische Gestaltung.

Eine Einstufung als Hersteller würde umfangreiche zusätzliche Pflichten bei Dokumentation, Konformitätserklärungen und Berichterstattung nach sich ziehen – ohne erkennbaren ökologischen Mehrwert. Die Branche fordert daher praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Regelungen statt neuer Bürokratielasten.

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