Erneutes Forderungsschreiben der VEA

Lizenzansprüche stehen in Zusammenhang mit der Nutzung von TV-Geräten in Hotelzimmern sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen. Wir empfehlen aktuell, keine Zahlungen zu leisten.

Wir weisen Sie hiermit auf neue Schreiben der Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) hin, die sich derzeit offenbar gezielt an Hotels richten. Hintergrund sind behauptete Lizenzansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung von TV-Geräten in Hotelzimmern sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Bar, Lobby, Frühstücksraum, Konferenzräumen oder Kinderecken. 

Nach den uns vorliegenden Schreiben tritt die VEA im Auftrag einer „Verwertungsgesellschaft RAW“ auf. Diese soll in Deutschland nach Darstellung der VEA internationale und deutsche Rechteinhaber audiovisueller Inhalte vertreten, darunter große Medienkonzerne, Filmhersteller und Verleiher. Gefordert wird der Abschluss einer jährlich fälligen Programmlizenz. Genannt werden dabei Beträge von 13,12 Euro je Bildfläche im Zimmer sowie 237,01 Euro je Bildfläche in öffentlichen Räumen, jeweils zuzüglich 7 Prozent Umsatzsteuer. 

Wir und IHA lassen die Vorgänge zu den Lizenzierungs- und Forderungsschreiben aktuell durch die hierzu mandatierte Kanzlei Hengeler Mueller prüfen. Die Prüfungen dauern noch an. Nach den uns bisher vorliegenden Informationen und einer ersten Einschätzung kann nicht empfohlen werden, die von der VEA geforderten Programmlizenzen ungeprüft abzuschließen und/oder Zahlungen zu leisten. Der DEHOGA Bayern wird seine Mitglieder weiter informieren, sobald belastbare neue Erkenntnisse bzw. rechtliche Bewertungen vorliegen.