Erfolg für DEHOGA Bayern: Behörden erhalten Daten von Airbnb und Co.

Seit September müssen Plattformen erstmals regelmäßig Belegungsdaten von Kurzzeitvermietungen an die Bundesnetzagentur übermitteln. Ein wichtiger Schritt für faire Wettbewerbsbedingungen.

Während Airbnb-Anbieter bislang nicht denselben regulatorischen Kontrollen wie gewerbliche Beherbergungsbetriebe unterliegen, müssen Hotels hohe umfangreiche Vorschriften erfüllen.

Das ändert sich nun: Seit 1. September müssen Plattformen wie Airbnb in der Regel monatlich Belegungsdaten übermitteln – zunächst rückwirkend für Juli und August. Die Daten laufen über eine zentrale digitale Schnittstelle der Bundesnetzagentur und können von zuständigen Behörden genutzt werden. Die Bundesnetzagentur kontrolliert dabei vor allem die Pflichten der Plattformen.

Eine Registrierungspflicht gilt nur in Kommunen, die ein entsprechendes Verfahren eingeführt haben. Für jede einzelne Unterkunft ist dann eine eigene Registrierungsnummer erforderlich. München, Nürnberg und Regensburg wollen zum 1. Oktober 2026 an das System angeschlossen werden. Hotels und Campingplätze fallen ausdrücklich nicht unter diese Kurzzeitvermietungs-Verordnung.

„Wir begrüßen, dass mit dem Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen mehr Transparenz geschaffen wird", freut sich Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern. „Dafür haben wir uns bereits im Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen. Entscheidend ist für uns, dass vergleichbare Angebote auch vergleichbaren Regeln unterliegen. Hotels und andere gewerbliche Beherbergungsbetriebe erfüllen umfassende steuerliche, sicherheits- und ordnungsrechtliche Vorgaben. Deshalb ist es richtig, dass auch der Markt der Kurzzeitvermietungen transparenter und wirksamer kontrollierbar wird. Wichtig ist nun eine rechtssichere und praktikable Umsetzung.“